Jahresabschluss

Ohne umfangreiches Wissen zu den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften ist ein Jahresabschluss nicht erstellbar.

Ihre Vorteile

Durch die steuerverschärfende Rechtslage klaffen die handelsrechtlichen und bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben immer weiter auseinander. Bei der Bilanzierung ist man dem Konflikt „Steuerbelastung senken oder wirtschaftliche Stärke zeigen“ immer stärker ausgesetzt. Dabei ist Fingerspitzengefühl gefragt. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Handels- und/oder Steuerbilanz und ermitteln, wenn nötig, die abweichende Bemessungsgrundlage für das Steuerrecht.
Häufig werden vom Kreditinstitut Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen verlangt. Abhängig vom Umfang der im Rahmen des Jahresabschlusses geforderten Prüfungshandlungen formulieren wir für Sie Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen.
Die Bandbreite ist hierbei sehr groß. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Unser Leistungsangebot

  • Eröffnungsbilanz
  • Abschlussbilanz Handels- und Steuerrecht
  • Zwischenbilanz
  • Sonderbilanz (Gründung, Liquidation, Auseinandersetzung, Fusion)
  • Ergänzungsbilanz
  • Auseinandersetzungsbilanz